Unternehmen müssen auf Basis der geltenden Gesetzgebung wie dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) oder der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) für eine umweltgerechte Verwertung ihrer Abfälle und Reststoffe sorgen, die an ihren Standorten (z. B. Produktion, Verkaufsstellen) anfallen. Dabei gilt der Grundsatz: Wer Abfälle verursacht, ist auch für die umweltgerechte Entsorgung verantwortlich.
Das heißt also: Alle Gewerbetreibenden – vom produzierenden Unternehmen bis hin zum Gastronomiebetrieb - sind als Abfallerzeuger und -besitzer von den Vorschriften des Abfallrechts betroffen. Sie müssen alle Arten von Abfällen, die an den Unternehmensstandorten anfallen, gemäß der Abfallhierarchie nach folgender Priorisierung vermeiden, wiederverwenden, recyceln, verwerten oder beseitigen.
Egal ob Papier-, Glas- oder Kunststoffabfälle, ob behandlungsbedürftige Abfälle wie Speisereste oder Bauabfälle, BellandVision übernimmt mit ihrem bundesweiten Partnernetzwerk von über 1.000 Entsorgungsdienstleistern das Abfallmanagement an Ihren Unternehmensstandorten rechtssicher und gleichzeitig kosteneffizient. Und das zu 100 % unabhängig. Da wir selbst keine eigene Flotte an Entsorgungsfahrzeugen haben, sind wir immer in der Lage, die Abfallentsorgung im absoluten Kundeninteresse zu beauftragen. Letztlich erreichen wir mit über 20 Jahren Erfahrung im Abfallmanagement durch die Beauftragung der wirtschaftlichsten und kompetentesten Entsorgungspartner Ihr Kostenoptimum.
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