Der Begriff Rezyklat (auch: Recyclat) beschreibt das Ergebnis eines Recyclingprozesses und fasst damit alle Materialien zusammen, die ganz oder teilweise durch Recycling entstanden sind und als Basis für die Herstellung von neuen hochwertigen Produkten dienen. Entscheidend ist, dass ein Rezyklat immer mindestens einen Verarbeitungsprozess durchlaufen hat, also wiederverwendet wird.
Täglich arbeiten wir im Konzern an dem Closed-Loop mit Kunststoffverpackungen. Gerne unterstützen wir Sie beim Einsatz von z.B. PP- und HDPE-Rezyklaten. Mehr Informationen dazu finden Sie hier: Geschlossene Kreisläufe mit Rezyklaten
Bei der Wiederverwertung von Kunststoffen unterscheidet man zwischen Pre-Consumer Rezyklaten und Post Consumer Rezyklaten. Pre-Consumer Rezyklate stammen aus Materialien, die beim Herstellungsverfahren aus dem Abfallstrom abgetrennt werden. Das ist meistens ein sorten- und farbreiner Kunststoffabfall, der aus technischen oder juristischen Gründen nicht direkt wieder in den Produktionsprozess eingesetzt werden kann. Nicht enthalten ist die Wiederverwendung von Materialien aus Nachbearbeitung oder Nachschliff die im Verlauf eines technischen Verfahrens entstehen und im selben Prozess wiederverwendet werden können. Das sind z.B. Kunststoffetikettengitter oder Stanzgitter von thermogeformten PET-Schalen.
Dagegen bezieht sich der Begriff Post-Consumer-Resin – kurz PCR – auf die Aufbereitung von Verpackungsabfällen, die nach einer Gebrauchsphase bei Endverbraucher*innen, den vergleichbaren Anfallstellen wie Büros, Krankenhäusern usw. entstehen und über den Gelben Sack bzw. die Gelbe Tonne gesammelt werden, dem Pfandsystem unterliegende Verpackungen darstellen oder als Gewerbeverpackungsabfall anfallen wie z.B. Transportverpackungen wie Stretchfolie nach Sicherung vom Palettentransport.
Bei der Wiederverwertung von Kunststoffen unterscheidet man zwischen Pre–Consumer-Rezyklaten und Post Consumer Rezyklaten. Pre-Consumer-Rezyklate stammen aus innerbetrieblichen Produktionsabfällen und werden direkt wieder dem Herstellungsprozess zugeführt, während sich der Begriff Post-Consumer-Recycling – kurz PCR – auf die Aufbereitung von Verpackungsabfällen bezieht, die bei Endverbraucher*innen oder den vergleichbaren Anfallstellen wie Büros, Krankenhäusern usw. entstehen und über den Gelben Sack bzw. die Gelbe Tonne gesammelt wurden.
Die Kunststoffabfälle der Konsument*innen können allerdings nur dann zu einem Sekundärrohstoff für die Verpackungsherstellung verarbeitet werden, wenn diese als sortenreine Kunststoffe vorliegen. Denn Kunststoff ist nicht gleich Kunststoff: Abkürzungen wie z.B. PET, PP und PE stehen für unterschiedliche Kunststoffarten, die bei der Herstellung von Verpackungen zum Einsatz kommen und unterschiedliche Eigenschaften besitzen.
Polyethylenterephthalat (PET) zum Beispiel wird häufig für die Herstellung von Ein- und Mehrwegflaschen für kohlensäurehaltige Getränke oder Reinigungsmittel verwendet. Denn PET ist ein transparenter, steifer und gleichzeitig belastbarer Kunststoff, der von Öl, Alkohol oder verdünnten Säuren nicht beeinflusst wird. Auch der recyclingfähige Kunststoff Polyethylen (PE) hoher Dichte ist beständig gegen Fette, Öle, Säuren sowie Laugen und wird deshalb z. B. für Verpackungen von Chemikalien, Kosmetik usw. eingesetzt. Polypropylen (PP) zeichnet sich im Bereich flexibler Verpackungen durch seine gute Bedruckbarkeit und Maschinengängigkeit aus. Deshalb wird er beispielsweise für Chipstüten oder Schlauchbeutel für Riegel eingesetzt. Im formstabilen Bereich wird PP aufgrund seiner gut geeigneten Fließeigenschaften häufig für Verschlüsse eingesetzt.
Der Nachteil: Auch wenn sortenreine Kunststoffabfälle aus dem Gelben Sack bzw. der Gelben Tonnen sich teilweise gut recyceln lassen, darf dieses Rezyklat nicht für Lebensmittelverpackungen einsetzt werden. Der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit ist die Gefahr von Verunreinigung in Lebensmittel durch PCR aus dem Gelben Sack bzw. der Gelben Tonne zu groß.
Basis für die Herstellung von Rezyklaten ist eine fachgerechte Sortierung der entsorgten Kunststoffverpackungen. Denn nur, wenn ein sortenreines Ausgangsmaterial vorliegt, kann auch ein hochwertiger Sekundärrohstoff entstehen. Im ersten Schritt wird das Ausgangsmaterial also von den anderen Verpackungen im Gelben Sack (z. B. Aluminiumverpackungen) getrennt und in die Kunststofftypen sortiert.
Anschließend werden die sortenreinen Kunststoffe zerkleinert, gewaschen, von Störstoffen gereinigt und durch einen Extruder geschmolzen und dann zu Granulat gepresst. Dadurch entsteht neues Kunststoffgranulat – das sog. Regranulat – das als Sekundärrohstoff für die Herstellung von Verpackungen genutzt wird. In den meisten Fällen werden die Regranulate dazu in neue Kunststoffe eingemischt, es gibt aber auch schon Verpackungen aus 100 % recyceltem Kunststoff.
Für Einwegkunststoffgetränkeflaschen gibt es ab 2025 eine gesetzliche Mindestrezyklateinsatzquote. PET-Einwegkunststoffgetränkeflaschen müssen ab dem 1. Januar 2025 zu jeweils mindestens 25 Masseprozent aus Rezyklaten bestehen. Diese Verpflichtung wird ab dem 1. Januar 2030 auf alle Einwegkunststoffgetränkeflaschen ausgeweitet. Ab dann müssen alle Einwegkunststoffgetränkeflaschen, die in Deutschland auf den Markt gebracht werden, zu jeweils 30 Masseprozent aus Rezyklat bestehen.
Wenn Sie Rezyklate für die Herstellung Ihrer Verpackungen oder Produkte benötigen, sind Sie bei BellandVision an der richtigen Adresse! Als Tochtergesellschaft des Veolia-Konzerns sind wir direkt an Kunststoffrecyclingunternehmen angeschlossen und haben Zugriff auf Europas größte Recyclingkapazitäten für Kunststoffverpackungen.
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