Mit dem neuen Verpackungsgesetz (VerpackG), das am 1. Januar 2019 die Verpackungsverordnung abgelöst hat, wurde auch die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) geschaffen. Als beliehene Behörde, die der Aufsicht durch das Umweltbundesamt unterliegt, ist die Zentrale Stelle für die Kontrolle von Inverkehrbringern sowie zur Überwachung der dualen Systeme verantwortlich.
Aufgabe des ZSVR ist zudem, einen Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu erarbeiten – und somit ein transparentes sowie einheitliches Instrument für die Festlegung der Recyclingfähigkeit bereitzustellen.
Ab dem 01.07.2022 besteht für sämtliche Hersteller verpackter Produkte die Verpflichtung zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID. Diese Neuerung betrifft insbesondere Transport-, Verkaufs- und Umverpackungen im gewerblichen Bereich oder aber Mehrwegverpackungen (gem. § 9 Abs. 1 VerpackG). Aber auch Letztvertreiber von Serviceverpackungen sind zur Registrierung bei der Zentralen Stelle verpflichtet. Das bedeutet: Selbst wenn ein Lieferant von Serviceverpackungen die Systembeteiligungspflicht übernimmt, müssen Sie sich z.B. Imbissbudenbetreiber, Metzgereien, Pizzabäcker oder selbstständige Kaufleute gleichermaßen bei der Zentralen Stelle registrieren lassen (gem. § 9 Abs. 2 S. 2 VerpackG).
Die Registrierung von Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht ist ab dem 4. Mai 2022 auf der Website der Zentralen Stelle Verpackungsregister möglich.
Nimmt ein Hersteller seine Produktverantwortung für Verpackungen nicht wahr und kommt seiner Systembeteiligungspflicht nicht nach, wird die Zentrale Stelle aktiv: Als Kontrollinstanz gehört es zu den wichtigen Aufgaben des Verpackungsregisters LUCID, die Inverkehrbringer zu kontrollieren und somit eine gerechte und transparente Verteilung der Kosten für die Rücknahme und Verwertung von Verpackung sicherzustellen.
Ein strenges Vorgehen des Verpackungsregisters ist für alle Erstinverkehrbringer wichtig, denn: Seiner Herstellerverantwortung nicht nachzukommen, also seine Verpackungen nicht am dualen System zu beteiligen, führt zu Wettbewerbsverzerrungen, da die registrierten Inverkehrbringer die Entsorgungskosten für alle in Verkehr gebrachten Verpackungen mittragen.
Die Vorgaben des Verpackungsgesetzes halten Sie in nur drei einfachen Schritten ein:
Unter www.verpackungsregister.org registrieren Sie sich einfach und schnell online als Erstinverkehrbringer.
Mit unserer Online-Lizenzierung beteiligen Sie Ihre systembeteiligungspflichtigen Verpackungen mit nur wenigen Klicks am größten dualen Systems Deutschlands.
Die Meldung Ihrer lizenzierten Verpackungsmengen nehmen Sie ebenfalls bei der ZSVR vor. Übersteigen Ihre Verpackungsmengen bestimmte Bagatellgrenzen, müssen Sie zudem eine Vollständigkeitserklärung abgeben. Dabei unterstützen wir Sie gerne!
Weitere Infos zur Beteiligung am dualen System BellandDual finden Sie hier: