Blick über die glänzende Oberfläche eines Fast-Food-Restauranttisches auf eine verschwommene Figur im Hintergrund, möglicherweise eine Mitarbeiterin in Schürze, in einem lebhaft beleuchteten Innenraum.
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Entsorgen mit der Branchenlösung gemäß Verpackungsgesetz

Die Komplett-Lösung für Ihre Verpackung: BellandBranche

Fallen systembeteiligungspflichtige Verpackungen bei einer den privaten Haushalten gleichgestellten Anfallstellen wie beispielsweise Krankenhäusern, Hotels oder Kantinen an, müssen die gesetzlichen Vorgaben zwar weiterhin erfüllt, aber die Verpackungen nicht automatisch am dualen System beteiligt werden.

Das Verpackungsgesetz sieht hier eine streng geregelte Ausnahme für die Verpackungsentsorgung vor: Mit der sogenannten Branchenlösung kann der Inverkehrbringer die Verpackungen selbst recyceln oder einen fachkundigen Dritten mit der Rücknahme und Verwertung beauftragen. Mit unserer Komplett-Lösung BellandBranche sind wir Ihr erfahrener Partner für die clevere Branchenlösung – sprechen Sie uns einfach an!

Eine Frau und ein Junge essen gemeinsam Fast Food an einem Tisch in einem Einkaufszentrum.

Wie funktioniert die Branchenlösung für meine Verpackungen?

Voraussetzung für die Einrichtung einer Branchenlösung ist, dass …

 es sich bei den gebrauchten Verpackungen um Abfall handelt, der sogenannten vergleichbaren Anfallstellen (Krankenhäuser, Hotels, Verwaltungen usw.) anfällt.

▶ die vergleichbaren Anfallstellen in nachprüfbarer Weise vom Hersteller selbst oder einem zwischengeschalteten Dritten beliefert werden und an dieser Anfallstelle die Verpackungen regelmäßig unentgeltlich zurückgenommen, sortiert und gemäß den Recyclingquoten verwertet.

▶ die Anbindung an diese kostenlose Erfassungsstruktur von der vergleichbaren Anfallstelle schriftlich bestätigt wird.

Eine schriftliche Bescheinigung einer Sachverständigen, welche nachweist, dass die belieferten Anfallstellen an die kostenlose Erfassungsstruktur angebunden sind und die zurückgenommenen Verpackungen entsprechend der Vorgaben des VerpackG verwertet werden.

Sind die Grundvoraussetzungen gegeben, muss der Erstinverkehrbringer laut Verpackungsgesetz darüber hinaus weitere Anforderungen erfüllen, beispielsweise die Branchenlösung vor Inbetriebnahme bei der ZSVR anzeigen und jedes Jahr einen Mengenstromnachweis, der den Anforderungen des VerpackG entspricht, sowie eine entsprechende Bescheinigung eines registrierten Sachverständigen einreichen.

Branchenlösung vs. duales System – was ist meine Lösung?

Vier Freunde genießen eine fröhliche Unterhaltung beim Essen in einem belebten Fast-Food-Restaurant. Sie lachen und sprechen miteinander, während sie Burger essen und Softdrinks aus Pappbechern trinken. Ein Mann im Vordergrund lacht besonders herzlich.

Eine Branchenlösung lohnt sich für Inverkehrbringer vor allem dann, wenn eine große Menge eigener Verpackungen an den vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfällt – von der Lieferung bis zur Entsorgung der Verpackungen also ein geschlossenes System besteht. Hierbei handelt es sich meist um Handelsketten, z. B. aus dem Bereich der Systemgastronomie.

Der große Vorteil der Branchenlösung BellandBranche: Sie erhalten den kompletten Rundum-Service vom Entsorgungs-Experten. Als beauftragter Dritter übernehmen wir die Abholung Ihrer Verpackungen an den teilnehmenden Anfallstellen durch unser bundesweites Entsorgungsnetz und garantieren eine gesetzeskonforme Erfüllung der Vorgaben für Erfassung, Sortierung und Verwertung.

Sie können sich entspannt zurücklehnen und auf Ihr Hauptgeschäft konzentrieren: Von der Lieferung bis zur Wiederverwertung dokumentieren wir Ihre Branchenlösung nach den gesetzlichen Vorgaben und erstellen den jährlichen, von einem Sachverständigen geprüften Mengenstromnachweis.

Ob sich eine Branchenlösung für Ihr Unternehmen lohnt, erläutern Ihnen unsere Entsorgungs-Experten*innen gerne in einem persönlichen Gespräch: Jetzt Ihre Branchenlösung anfragen

Weitere Informationen für Sie:

Beteiligung am dualen System
Branchenlösung
Transport­verpackungen
Unverbindlicher Lizenrechner
Verpackungs­gesetz
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