Früher war alles besser!? Oder doch nicht?

Früher war alles besser!? Oder doch nicht?

 Digitale Plattformen vereinfachen die Meldung systembeteiligungspflichtiger Verpackungsmengen

Industrie und Handel sind nach VerpackG dazu verpflichtet, die auf den Markt gebrachten Verpackungsmengen sowohl bei einem dualen System zu melden und zu bezahlen (§7 (1) VerpackG) als auch der Zentralen Stelle (§10 VerpackG) zu melden sowie die Vollständigkeitserklärung (§11 VerpackG) bei der Zentralen Stelle zu hinterlegen. Denn nur so kann die Zentrale Stelle als Kontrollbehörde feststellen, ob denn wirklich alle Verpackungen ordnungsgemäß am dualen System beteiligt und damit die Kosten für die Erfassung, Sortierung und Verwertung gebrauchter Verpackungen verursachergerecht bezahlt wurden. Befreit von der Abgabepflicht einer Vollständigkeitserklärung (jedoch nicht von der Systembeteiligung und Datenmeldung) sind Hersteller, die in Deutschland weniger als 30t/a LVP oder 50t/a PPK oder 80t/a Glas Verpackung in einem Kalenderjahr in Verkehr gebracht haben.

Bei den Mengenmeldungen an die Zentrale Stelle kommt es immer wieder vor, dass Hersteller „auf altbewährte Weise“ Ihre Daten postalisch übermitteln. Diese Art der Datenmeldung führt theoretisch auch zum Ziel, ist aber nicht erlaubt. Denn dies würde bei der Zentralen Stelle einen immens hohen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen. So müssten die postalisch übermittelten Daten dann von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Stelle händisch in die Datenbank LUCID eingepflegt werden. Bei aktuell rund 189.000 systembeteiligungs- und damit meldepflichtigen Herstellern, die bis zu 14 Mal pro Jahr an die Zentrale Stelle melden, würden die Verwaltungskosten der Zentralen Stelle ins Unermessliche steigen und letztlich zu einer Erhöhung der Beteiligungsentgelte führen.

Aus diesem Grund gilt: Sowohl die Hinterlegung der Vollständigkeitserklärung als auch die Datenmeldungen an die Zentrale Stelle sind nur auf elektronischem Weg möglich. Sollten Sie bei der elektronischen Datenmeldung oder beim Hochladen der Vollständigkeitserklärung in LUCID Hilfestellung benötigen, steht Ihnen der technische Support der Zentralen Stelle unter 0541/34310555 zur Verfügung.

Auch für die Datenmeldung bei BellandVision steht Kunden das „Kundenportal“ online zur Verfügung. Neben der schnellen und umweltfreundlichen Übermittlung der in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen bietet die Software für Hersteller weitere Vorteile:

 benutzerfreundliche Oberfläche

▶ Archiv zu allen Rechnungen und Mengenmeldungen

▶ aktueller Kontostand

▶ Überblick zu Fälligkeiten

▶ Differenzmeldung des Jahresabschlusses

▶ einfache Übermittlung von Korrekturen

Um die Vorteile des Onlineportals nutzen zu können, müssen sich BellandVision-Kunden zunächst registrieren. Danach kann es sofort losgehen. Bei Fragen steht Ihnen selbstverständlich unser Support gerne unter 09241/4832-777 zur Verfügung.