Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist Grundlage für die Beteiligung von Verpackungen am dualen System, welche in Deutschland auf den Markt gebracht werden und bei privaten Endverbraucher*innen gewöhnlicherweise als Abfall anfallen. Nachdem das Gesetz 2019 in Kraft getreten ist, wurde es 2021 bereits umfangreich novelliert. Folgende Änderungen müssen Sie als Inverkehrbringer 2022 im Blick behalten: