In Frankreich kommt es im Rahmen des im Februar 2020 verabschiedeten Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Loi AGEC) zu einigen relevanten Änderungen. Diese werden nun sukzessive umgesetzt und auch Sie könnten davon betroffen sein, wenn Sie Verpackungen, Elektrogeräte oder Batterien in Frankreich in Verkehr bringen.
Ab dem 1. April 2021 soll die Kennzeichnung mit dem „Grüner Punkt“ allmählich von allen Verpackungen in Frankreich verschwinden. Für Verpackungen, die ab dann dennoch mit dem „Grünen Punkt“ gekennzeichnet sind, fällt zukünftig eine Strafzahlung in Höhe von 100% der Lizenzgebühr an. Dies bedeutet, dass die standardisierte Entsorgungsgebühr in Frankreich (je nach Material und Verpackungseinheit) im Falle eines Gebührenaufschlags für den Grünen Punkt verdoppelt wird. Für Verpackungen, die vor dem 1. April 2021 hergestellt oder eingeführt wurden, gibt es eine Übergangsfrist von 18 Monaten (bis 30.09.2022).
Verpackungen, die auch in Spanien und Zypern (Kennzeichnungspflicht mit „Grünem Punkt“) auf den Markt gebracht werden, sind bis zum 1. Januar 2022 von der Strafzahlung ausgenommen; danach besteht eine Übergangsfrist von 12 Monaten für solche Verpackungen. Ist diese verstrichen fällt auch für diese Verpackungen – wenn sie immer noch den „Grünen Punkt“ tragen, eine Strafzahlung in Höhe von 100 % der Entsorgungsgebühr an.
In Frankreich besteht bereits seit 2015 eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht mit dem Triman-Logo für Verpackungen und Produkte, die getrennt gesammelt werden und einer erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen. Voraussichtlich ab dem 1. Januar 2022 wird in Verbindung mit der Kennzeichnung mit dem sog. Triman-Logo zusätzlich auch eine einheitliche Mülltrennungsanweisung gesetzlich gefordert. Ab dann sind auf der Verpackung, einer Gebrauchsanleitung oder dem Produkt selbst zusätzlich Trennhinweise aufzubringen.
Ab dem 01.01.2022 gelten diese Regelungen voraussichtlich auch für Elektrogeräte und Batterien, die in Frankreich in Verkehr gebracht werden.
Bitte beachten Sie: Wegen eines laufenden Notifizierungsverfahrens auf EU-Ebene können sich inhaltlich oder in zeitlicher Hinsicht noch Änderungen ergeben. Laut den uns vorliegenden Informationen soll die entsprechende Verordnung aber spätestens Mitte des Jahres veröffentlicht werden.
Die Agentur für Umwelt- und Energie ADEME hat als staatliche Behörde einen sehr ausführlichen Guide über das Triman-Logo mit allen wichtigen Informationen herausgebracht, den Sie unter folgendem Link einsehen können.
Sollten Sie noch zusätzliche Informationen zu dieser Thematik benötigen, steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung. Setzen Sie sich hierfür gerne mit uns in Verbindung. Wir freuen uns auf den Austausch.