Pegnitz, 14. März 2013
Am 14.03.2013 hat das Landgericht Bayreuth ein erstinstanzliches Urteil im Streit zwischen der ELS Europäische LizenzierungsSysteme GmbH und der BellandVision GmbH erlassen. Nachdem BellandVision bereits im September 2012 in dem von der ELS angestrengten einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Bayreuth in vier von fünf Punkten Recht erhalten hat, wollte die ELS aus nur schwer nachvollziehbaren Gründen im Hauptsacheverfahren verhindern, mit einem in der Branche regelmäßig seit Jahren genutzten Begriff bezeichnet zu werden.
Die heutige Entscheidung im Hauptsacheverfahren verbietet nun die Nutzung dieses gängigen Begriffs.
Thomas Mehl, Geschäftsführer der BellandVision, erklärt dazu: „Wir können die Entscheidung des Gerichts in diesem Punkt nicht nachvollziehen und prüfen daher, ob wir in Berufung gehen. Für die Klägerin ist das Urteil aber kein wirklicher Sieg, denn wir werden uns nun auf die Suche nach treffenden Alternativbezeichnungen machen müssen, während vermutlich die gesamte Branche einschließlich der Fachpresse die bisherige Bezeichnung einfach weiter verwenden wird."
Die BellandVision GmbH, mit Sitz in Pegnitz, ist das größte duale System sowie Dienstleister für bundesweite Entsorgungslösungen. Das Unternehmen ist eine 100%ige Tochter des börsennotierten SUEZ-Konzerns, einem der weltweit führenden Unternehmen für Wasser- und Abfallwirtschaft.