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20140207_PM_BellandVision Stellungnahme zur Kündigung der Clearingverträge des Dualen Systems Deutschland (DSD)

BellandVision Stellungnahme zur Kündigung der Clearingverträge des Dualen Systems Deutschland (DSD)

Kontrolle statt Abschaffung - BellandVision stellt Lösungsvorschlag zur Stabilisierung der dualen Systeme vor/Produktverantwortung muss bleiben

Pegnitz, 27.02.2014

Den Systembetreibern im dualen System in Deutschland fehlen in diesem Jahr laut Euwid Recycling zwischen 130 und 150 Mio. Euro zur Systemfinanzierung. Es droht der Kollaps bzw. die Zahlungsunfähigkeit einzelner Systemanbieter.

Mit der heutigen Kündigung der Clearingverträge durch DSD (Der Grüne Punkt) hat sich die Lage des dualen Systems weiter dramatisch verschärft. DSD hatte bereits im 4. Quartal 2013 und im 1. Quartal 2014 riesige Mengen aus seinem dualen System herausgezogen, sodass sogar der zuständige Wirtschaftsprüfer kritisiert, dass die geplanten - vermutlich enormen - Eigenrücknahmemengen von DSD nicht ausreichend plausibel sind. „Mit der Kündigung der Clearingverträge erweist DSD der deutschen Kreislaufwirtschaft einen Bärendienst. Für uns hat es den Anschein, dass DSD tatsächlich einen Kollaps des gesamten Systems in Kauf nehmen will. Das kann nicht der richtige Weg sein. Deswegen machen wir uns für ein faires und transparentes System stark." so Thomas Mehl, Geschäftsführer von BellandVision GmbH, dem zweitgrößten dualen System in Deutschland.

BellandVisions Lösungsvorschlag: Bedarfsgerechte Entsorgung ohne Tricksereien/Kontrolle statt Abschaffung

Gesetzliche Schlupflöcher und fehlende Kontrollen haben zu Missbrauch und Tricksereien bei einigen dualen Systemen geführt. Das hat die Politik auf den Plan gerufen, die eine Novellierung der Verpackungsverordnung anstrebt. Das duale System BellandVision aus Bayern legt jetzt einen eigenen Lösungsvorschlag zur anstehenden Novelle der Verpackungsordnung (VerpackV) vor, der die Probleme am Schopf packt. Zudem hat BellandVision seinen Wettbewerbern eine kurzfristig stabilisierende Lösung für das laufende Jahr 2014 vorgeschlagen. Diese Übergangslösung fand Zustimmung bei acht dualen Systemanbietern, scheitert jedoch bislang am Widerstand von zwei Systemen.

Anstatt funktionierende Entsorgungsalternativen zu verbieten und dadurch unnötige Mehrkosten für Endkunden zu verursachen, setzt sich BellandVision für den Erhalt von Eigenrücknahme und Branchenlösung mit effektiven Kontrollmöglichkeiten ein. „Selbstverständlich müssen bestehende Schlupflöcher geschlossen werden, um Manipulationen unmöglich zu machen", so Mehl. Mit wenigen Änderungen bei Eigenrücknahme, Branchenlösung, Gewerbeverpackungen und Vollständigkeitserklärung kann das duale System nach Auffassung von BellandVision nachhaltig stabilisiert werden - ohne wichtige, bedarfsgerechte Entsorgungsalternativen aufzugeben. Der Lösungsvorschlag von BellandVision schlägt damit die Brücke zwischen der politischen Forderung nach dem Ende der Tricksereien und den Bedürfnissen der Wirtschaft nach einer bedarfsgerechten Entsorgung ohne Doppelbelastung bzw. Mehrkosten und ohne Wettbewerbsverzerrung unter den Anbietern.

Thomas Mehl von BellandVision betont: „Branchenlösung und Eigenrücknahme müssen als bewährte Instrumente neben der dualen Entsorgung erhalten bleiben. Sie bilden den Ursprung des Gedankens der Produktverantwortung, die einst eine zentrale Idee der Väter der Verpackungsordnung war."

Kerninhalte des BellandVision-Entwurfs zur Novelle der VerpackV:

  • Eine Eigenrücknahme darf nur durch den Letztvertreiber erfolgen.
  • Ordnungsgemäße Rücknahme und Verwertung müssen durch einen unabhängigen Sachverständigen bescheinigt werden und der zuständigen Behörde vorgelegt werden.
  • Die Ermittlung der Branchenmengen muss durch eine einzige unabhängige und allgemein verbindliche Studie erfolgen. Die Kosten tragen die Nutzer der Studie, also die Betreiber von Branchenlösungen inklusive der dualen Systeme, soweit sie Branchenlösungen anbieten.
  • Die Nachweis- und Dokumentationspflicht muss an die engmaschigen Vorgaben der dualen Systeme angepasst werden, um die Prüfbarkeit seitens der zuständigen Behörden zu gewährleisten.

 

Zusätzlich bedarf es einer Reform und einer Erweiterung der sog. Vollständigkeitserklärung. Alle gemeldeten Verpackungsmengen der Erstinverkehrbringer sind mit den lizenzierten Verpackungsmengen bei dualen Systemen und Branchenbetreibern abzugleichen. Die Prüfung darf nur von unabhängigen Sachverständigen oder Wirtschaftsprüfern mit Sachkundenachweis durchgeführt werden. Bei der Einführung einer Pflicht zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung unterhalb der Bagatellgrenzen reicht eine Richtigkeitsbestätigung des Verpflichteten aus.

 

Über BellandVision

Die BellandVision GmbH, mit Sitz in Pegnitz, ist eine 100%ige Tochter der SITA DEUTSCHLAND und damit ein Unternehmen der SUEZ ENVIRONNEMENT Gruppe. Der börsennotierte französische Konzern umfasst die gesamten Aktivitäten in der Wasser- und Abfallwirtschaft der SUEZ Gruppe.