Pegnitz, 14. Mai 2014
Die Differenzen über die Berechnung der Mengenanteile im dualen System sind geklärt - die von den Systembetreibern beauftragten Entsorgungsunternehmen und die Kommunen können wieder auf eine verlässliche Abrechnungsbasis setzen.
In der gestrigen Gesellschafterversammlung der Gemeinsamen Stelle einigten sich alle dualen Systeme auf verbindliche Mengenanteile: Ab sofort werden die bereits veröffentlichten Mengenanteile für das zweite Quartal 2014 wieder von allen Systembetreibern als verbindlich anerkannt. Damit ist die ordnungsgemäße Sammlung und Verwertung aller Verpackungsabfälle im dualen System wieder gewährleistet.
Noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundeskartellamts stehen folgende Beschlüsse der Mitglieder der Gemeinsamen Stelle zum weiteren Vorgehen: So sollen die von der Clearingstelle berechneten Marktanteile für das gesamte Jahr 2014 gelten und werden von allen Systembetreibern als verbindlich anerkannt. Alle Mitglieder akzeptierten zudem Eckpunkte für neue Clearingstellen-Verträge, die künftig die Ermittlung der Mengenanteile für die Systeme regeln. Sie einigten sich außerdem darauf, gemeinsam nach einem Finanzierungsmodell zu suchen, das alle Mitglieder akzeptieren können.
Bis 10. Juni 2014 soll eine abschließende Einigung über alle noch offenen Fragen erreicht werden. Die Systembetreiber gewährleisten durch ihre Einigung, dass das privatwirtschaftlich organisierte duale System in seinem Fortbestand stabilisiert wird.
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