Pegnitz, 17. August 2016
Das duale System BellandVision hat für Erstinverkehrbringer eine Konformitätsgarantie entworfen, die sicherstellen soll, dass alle an die dualen Systeme oder an Dritte (Makler, Vertriebsgesellschaften, etc.) gemeldeten Verpackungsmengen ohne Abzüge und Umdefinitionen in der Clearingstelle ankommen. Diese Garantie gibt dem Erstinverkehrbringer die Sicherheit, dass seine gemeldeten Verpackungsmengen gemäß den Anforderungen der Verpackungsverordnung und der LAGA M37 vollständig an der dualen Entsorgung beteiligt und an DIHK und Clearingstelle gemeldet werden. BellandVision garantiert seinen Kunden diesen wichtigen Vertragsbestandteil bereits bei Angebotsabgabe. Zudem werden die Lizenzangebote der Anbieter mit dieser Garantie für Industrie und Handel deutlich einfacher vergleichbar. Der Geschäftsführer von BellandVision, Thomas Mehl, erklärt hierzu: „Wenn alle Beteiligten diese Garantie unverändert zeichnen, sollten unzulässige Mengenabzüge sowie Mengendifferenzen zwischen DIHK und Clearingstelle der Vergangenheit angehören. Entscheidend sind aber der exakte Wortlaut und die genaue Wortwahl. Bereits marginale, teilweise kaum erkennbare Änderungen können dazu führen, dass der gesamte Inhalt ins Leere läuft. Unsere Konformitätsgarantie sorgt für ein Mehr an Transparenz und Rechtssicherheit für alle Beteiligten“.
Die BellandVision GmbH, mit Sitz in Pegnitz, ist das größte duale System sowie Dienstleister für bundesweite Entsorgungslösungen. Das Unternehmen ist eine 100%ige Tochter des börsennotierten SUEZ-Konzerns, einem der weltweit führenden Unternehmen für Wasser- und Abfallwirtschaft.