Pegnitz, 9. Oktober 2017
Sowohl im Jahr 2015 als auch im Jahr 2016 wurden von dualen Systemen insgesamt hunderttausende Tonnen Verpackungen weniger an die Clearingstelle als an den DIHK gemeldet. Dadurch wurden nicht nur jährlich Kosten in Höhe von ca. 60 Millionen Euro den korrekt meldenden Systemen zugeschoben, sondern gegebenenfalls auch die vorgeschriebenen Recyclingquoten für diese erheblichen Differenzmengen nicht erfüllt. Welche dualen Systeme die Verursacher der Mengendifferenzen 2015 und 2016 sind, ist nach wie vor ungeklärt. Zwischenzeitlich haben sich einige Systeme an der Transparenzoffensive 2016 beteiligt, andere nicht – aus welchen Gründen auch immer.
Die BellandVision GmbH hat nun die Transparenzoffensive in der Verpackungslizenzierung erweitert. Nicht nur für das Jahr 2016, sondern auch für 2015 liegen zwischenzeitlich Bescheinigungen des System-Wirtschaftsprüfers vor. Darin wird bestätigt, dass die von BellandVision an den DIHK für die Jahre 2015 (Endbilanz DIHK) und 2016 (Zwischenbilanz DIHK) und an die Clearingstelle gemeldeten Mengen 2015/2016 nur geringfügig und ausschließlich wegen von BellandVision-Kunden nach dem jeweiligen Mengenerhebungsstichtag vorgenommenen Mengenänderungen abweichen. Der Anteil der BellandVision GmbH als zweitgrößtes duales System beträgt an den Gesamtdifferenzmengen 2015/2016 zwischen DIHK- und Clearingstellenmeldungen in Höhe von ca. 472.000 Tonnen demnach nur 0,19 %.
Die betroffenen geringen Mengen wurden für die Differenzen 2015 bzw. werden für die Differenzen 2016 von BellandVision – bescheinigt vom System-Wirtschaftsprüfer – vertragskonform als Nachtragsmengen an die Clearingstelle gemeldet. BellandVision trägt somit die Kosten der dualen Entsorgung auch für die 2015er und die 2016er Nachtragsmengen. Zudem beteiligt BellandVision alle Nachtragsmengen gesondert in ihrem Mengenstrom des Folgejahres, weist diese gesondert aus und erfüllt auch für diese Mengen die vorgeschriebenen Recyclingquoten mit Nachweis gegenüber den Umweltbehörden.
Scheinbar nutzen einige Systembetreiber die Tatsache, dass duale Systeme nach dem Mengenerhebungsstichtag der Mengenmeldung an die Clearingstelle ihre Meldung an den DIHK beliebig anpassen können. Dadurch, dass zu den Stichtagen der DIHK-Bilanzen bisher keine weiteren Prüfungen zum Abgleich mit der Clearingstellenmeldung erfolgen, könnten sich die unrealistisch hohen Differenzmengen erklären. Um diese Lücke zu schließen, ist in den neuen Clearingverträgen ein permanenter Zugang zu den DIHK-Meldungen des entsprechenden dualen Systems für den zuständigen Wirtschaftsprüfer vorgesehen. Nachträgliche Mengenanpassungen fallen so unverzüglich auf und können vom Wirtschaftsprüfer überprüft werden. Unberechtigte Mengenveränderungen, die zu Mengendifferenzen führen und eine Umverteilung der entstehenden Kosten auf andere Systeme zur Folge haben, dürften dadurch zukünftig verhindert werden. BellandVision hat ihrem System-Wirtschaftsprüfer diesen permanenten Zugang zum DIHK-VE-Registerportal bereits eingerichtet, sodass dieser zu jedem beliebigen Zeitpunkt eigenständig Prüfungen vornehmen kann.
Thomas Mehl, Geschäftsführer von BellandVision, fordert: „Das Bundeskartellamt erwartet von den Systembetreibern einen gemeinsamen und effizienten Clearingvertrag. Jede Lösung muss selbstverständlich rechtskonform sein, bisherige Schlupflöcher schließen und den Übergang in das Verpackungsgesetz mit der Zentrale Stelle ohne Wenn und Aber sichern. Der von vier Systemen erarbeitete neue Vertrag enthält genau solche Regelungen und könnte daher von allen Systemen, die an der nachhaltigen Sicherung der privatwirtschaftliche Entsorgung interessiert sind, gezeichnet werden.“
Die BellandVision GmbH, mit Sitz in Pegnitz, ist das größte duale System sowie Dienstleister für bundesweite Entsorgungslösungen. Das Unternehmen ist eine 100%ige Tochter des börsennotierten SUEZ-Konzerns, einem der weltweit führenden Unternehmen für Wasser- und Abfallwirtschaft.