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20171018_PM_Verpackungslizenzierung 2018 wird bereits durch Zentrale Stelle geprüft

NEU: Verpackungslizenzierung 2018 wird bereits durch Zentrale Stelle geprüft

Effiziente Kontrollinstanz wird unlizenzierte Verpackungsmengen aufdecken

Pegnitz, 18. Oktober 2017

Laut einer Schätzung der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) wurden in 2016 nur ca. 70 % der Verkaufsverpackungen ordnungsgemäß bei einem dualen System lizenziert bzw. beteiligt. Die restlichen 30 % der Verkaufsverpackungen wurden verordnungswidrig ohne duale Systembeteiligung in Verkehr gebracht. 27,3 % wurden von den verpflichteten Unternehmen verursacht, die ihre Verpackungen entweder gar nicht oder nur in Teilmengen an einem dualen System beteiligt haben, um Kosten zu sparen. Weitere 2,7 % verursachten duale Systeme oder Lizenzmakler. Diese Mengen wurden nicht an die Clearingstelle zur Kostenbeteiligung gemeldet, um wirtschaftliche Vorteile zu erzielen.

Der Schaden durch nicht beteiligte Verkaufsverpackungen beläuft sich für die ehrlichen Unternehmen jährlich auf mehrere Hundert Millionen Euro. Die Ehrlichen übernehmen die kompletten Systemkosten, somit auch den Anteil für die 30 % Trittbrettfahrer. Zudem werden für die unlizenzierten Verpackungen die vorgeschriebenen Recyclingquoten nicht erfüllt und sie belasten deshalb unsere Umwelt und Ressourcen.

Ab dem Jahr 2018 bricht ein neues Zeitalter an! Dann wird es schwierig für Nicht-Lizenzierer weiterhin ihre Praktiken umzusetzen, weil diese dann durch die neue, deutlich effizientere Kontrollinstanz aufgedeckt werden. Ab 1. Januar 2019, mit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes, wird die neue Zentrale Stelle (https://www.verpackungsregister.org) für die Prüfung des abgelaufenen Lizenzjahres 2018 zuständig. Dann werden auch alle Meldungen der Verpflichteten und dualen Systeme für das Jahr 2018 an die Zentrale Stelle und nicht mehr an die IHK oder den DIHK übermittelt. Die Zentrale Stelle wird nicht nur die Mengenmeldungen zueinander abgleichen, sondern auch deren Vollständigkeit und die korrekte Lizenzierung nach Verpackungsverordnung und LAGA M37 (Stand 08.02.2017) umfassend prüfen. Das Aufdecken von Trittbrettfahrern gehört ebenfalls zu ihren Aufgaben. Die zentrale Prüfung der gesamten Verpackungslizenzierung durch diese neue Stelle wird wesentlich effizienter sein als die bisherigen Teilprüfungen von 16 Bundesländern und vielen weiteren zuständigen Behörden, die wenig vernetzt sind.

Die Zentrale Stelle in Osnabrück wurde vor einigen Monaten gegründet. Ihre Mitarbeiter bereiten sich bereits jetzt intensiv auf ihre Aufgaben vor. Bei der Zentralen Stelle müssen sich zudem ab August 2018 bis spätestens Ende Dezember 2018 alle Akteure, die ab dem 1. Januar 2019 verpackte Ware auf den deutschen Markt bringen wollen, registrieren lassen. Diese Registrierung ist öffentlich einsehbar. Damit wird mehr Transparenz geschaffen und die Prüfung, ob alle Verpflichteten ihre Verkaufsverpackungen an einem dualen System beteiligen, erleichtert. Zudem erhält die Zentrale Stelle die vollständigen Daten des DIHK, womit auch die Meldungen der Vorjahre überprüft werden können.

Aufgrund der neuen, tiefergehenden Prüfungen sollten Verpflichtete bei der Lizenzierung ihrer Verkaufsverpackungen für 2018 neben ihrer eigenen korrekten Mengenmeldung unbedingt auch darauf achten, dass ihr dualer Systempartner ihre gemeldeten Verkaufsverpackungen vollständig, ohne Abzüge und Umdefinitionen, am dualen System beteiligt und in 2019 an die Zentrale Stelle meldet.

Das duale System BellandVision bietet hierzu eine Konformitätsgarantie zur sicheren und vollständigen dualen Lizenzierung in 2018 ff. an und empfiehlt allen Erstinverkehrbringern, diese unverändert rechtsverbindlich zeichnen und als Vertragsbestandteil aufnehmen zu lassen. Bei Einschaltung eines Lizenzmaklers bleibt grundsätzlich der Inverkehrbringer in der rechtlichen Verantwortung für die Erfüllung seiner Pflichten. Dies sollte immer berücksichtigt werden, wenn kein direkter Lizenzvertrag mit einem dualen System in Betracht gezogen wird.

Die Überprüfung, ob eine vollständige Beteiligung der Verkaufsverpackungen an einem dualen System durch den Inverkehrbringer und den Systembetreiber ab 2018 ff. korrekt erfolgt, ist eine der vom Gesetzgeber vorgesehenen Hauptaufgaben der Zentralen Stelle. Sollten Verkaufsverpackungen nicht ordnungsgemäß und vollständig lizenziert bzw. an einem dualen System beteiligt werden, drohen empfindliche Bußgelder oder gar Vertriebsverbote. Dadurch sollen die 30 % nicht dual lizenzierte Verkaufsverpackungen in kürzester Zeit auf 0 % reduziert werden.

 

Über BellandVision

Die BellandVision GmbH, mit Sitz in Pegnitz, ist das größte duale System sowie Dienstleister für bundesweite Entsorgungslösungen. Das Unternehmen ist eine 100%ige Tochter des börsennotierten SUEZ-Konzerns, einem der weltweit führenden Unternehmen für Wasser- und Abfallwirtschaft.