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20250121_PM_Pflicht zur Zahlung der Einwegkunststoffabgabe lässt Systembeteiligungspflicht unberührt

Pflicht zur Zahlung der Einwegkunststoffabgabe lässt Systembeteiligungspflicht unberührt

Zentrale Stelle Verpackungsregister stellt klar: Abzüge bei systemzubeteiligenden Mengen aufgrund der Pflicht zur Zahlung der Einwegkunststoffabgabe sind unzulässig

 

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte sich am Einwegkunststofffonds DIVID des Umweltbundesamtes beteiligen. Diese neue Verpflichtung ergänzt die bestehende Pflicht zur Beteiligung am dualen System gem. Verpackungsgesetz. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister betont, dass beide Verpflichtungen unabhängig voneinander zu erfüllen sind.

 

Zwei unabhängige Verpflichtungen für mehr Umweltschutz

Das Einwegkunststofffondgesetz (EWKFondsG) zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen von Einwegkunststoffprodukten und -verpackungen zu reduzieren. Die Abgaben werden für die Sammlung, Reinigung, Abfallbeförderung und -behandlung im öffentlichen Raum eingesetzt.

Der Großteil der nach EWKFondsG betroffenen Verpackungen landet aber korrekterweise in den gelben Sammelbehältnissen der dualen Systeme. Deshalb bleibt die Pflicht zur Systembeteiligung gem. Verpackungsgesetz weiterhin in vollem Umfang bestehen. Die Zentrale Stelle stellt deshalb klar: "Abzüge bei systembeteiligungspflichtigen Mengen aufgrund der Einwegkunststoffabgabe sind unzulässig."

 

Auswirkungen für Hersteller

Diese Doppelverpflichtung basiert auf unabhängigen europarechtlichen Vorgaben. Die Einwegkunststoffrichtlinie ergänzt bestehende Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung um zusätzliche Anforderungen, ohne bestehende Pflichten, aufzuheben.

Hersteller müssen sowohl die Einwegkunststoffabgabe leisten als auch ihre Verpackungen am dualen System beteiligen. Eine Verrechnung zwischen diesen Verpflichtungen ist nicht möglich. Diese Klarstellung ist für alle Marktteilnehmer von Bedeutung, da sie zu mehr Fairness führt und die Ziele beider Systeme unterstützt: Umweltschutz und effizientes Recycling.

 

Über BellandVision

Die BellandVision GmbH, mit Sitz in Pegnitz (Bayern), ist das größte duale System in Deutschland und Dienstleister für bundesweite Entsorgungslösungen sowie Beratung für die Recyclingfähigkeit von Verpackungen. Das Unternehmen ist eine 100%ige Tochter der börsennotierten Veolia-Gruppe und verfügt damit über die globale Expertise eines Weltmarktführers im Ressourcenmanagement. Veolia, mit über 218.000 Mitarbeitern auf fünf Kontinenten, setzt Maßstäbe in den Bereichen Wasser-, Abfall- und Energiemanagement und treibt nachhaltige Lösungen für Kommunen und Wirtschaft voran.

 

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