
03.03.2022
Helfen Sie Ihren Kund*innen, sich selbst zu helfen – mit den Trennhinweisen auf Ihren Verpackungen
§13 VerpackG zufolge sind alle Verbraucher*innen in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, ihre gebrauchten Verpackungen getrennt vom Restmüll zu entsorgen. Angesichts der Vielzahl unterschiedlicher Verpackungslösungen und Materialkombinationen in Verpackungen ist dies allerdings gar nicht so einfach. Dies belegen auch die Zahlen der UBA Studie* zur Analyse von Siedlungsabfällen in Deutschland. Den Studienergebnissen zufolge werden ca. 14,4 kg gebrauchte Verpackungen p.EW. jedes Jahr fälschlicherweise im Restmüll entsorgt, wodurch deren Wertstoffe dem Recyclingkreis für immer verloren gehen.
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