Egal ob im Einzelhandel oder als Hersteller verderblicher Waren, die korrekte Trennung von gewerblichen Abfällen ist wichtig, um die gesetzlichen Vorgaben z.B. der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) einzuhalten. Denn nur so kann eine ordnungsgemäße Entsorgung und die Zuführung zum Recycling sichergestellt werden.
Ob kleine Ladenkette, Zentrallager oder deutschlandweites Filialnetz – Veolia bietet Einzelhändlern umfassende Entsorgungslösungen, zum Beispiel für:
• Speiseabfälle
• Transportverpackungen
• gemischte Abfälle (AzV)
• ölhaltige Betriebsmittel (z. B. mit Öl/Fett verschmutzte Putzlappen, Schutzkleidung etc.)
• Einmalentsorgungen bei Umbaumaßnahmen
Veolia unterstützt Sie gerne bei der Einrichtung von geeigneten Sammelstellen und bei der Umsetzung effizienter Entsorgungslösungen für Ihre gewerblichen Abfälle – jetzt anfragen!
Jeder Standort ist anders, aber eins haben sie alle gemeinsam: Ausgangspunkt zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist ein ganzheitliches und transparentes Entsorgungskonzept (z.B. getrennte Behälter, Mitarbeiterschulungen etc.). Ein solches Konzept erleichtert die Umsetzung und den Nachweis, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Die Basis zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für den Einzelhandel ist ein umfassendes Entsorgungskonzept für alle Filialen oder Niederlassungen. Als erfahrener Entsorgungsdienstleister unterstützen wir Sie bei der Planung, Umsetzung und Optimierung Ihres Entsorgungsmanagements mit individuellen Konzepten direkt vor Ort.
Sie haben größere Umbaumaßnahmen oder Aktionen geplant? Kein Problem! Über das Entsorgungsmanagement hinaus bietet Veolia auch praktische Lösungen für die umweltfreundliche und gesetzeskonforme Einmalentsorgung.
Für die Entsorgung von Lebensmittelresten – also sogenannten organischen Abfällen – gibt es in Deutschland zahlreiche gesetzliche Vorgaben: Die Verordnung (EG) 1069/2009 beispielsweise legt Hygienevorschriften für tierische Nebenprodukte fest, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind. Die Verordnung der europäischen Gemeinschaft unterscheidet drei Lebensmittelkategorien, von denen die Kategorie 3 für den Lebensmittel-Einzelhandel relevant ist.
Zu den sogenannten K3-Lebensmitteln zählen unverpacktes und verpacktes Fleisch (sog. K3 Fleisch) sowie verpackte Lebensmittel, die tierische Nebenprodukte enthalten (z. B. Aufschnitt, Joghurt etc.). Alle Speisereste, die in diese Kategorie einsortiert werden, müssen laut den gesetzlich geltenden Hygienevorschriften in getrennt dafür bereitstehende Bioabfallbehälter für K3-Material entsorgt werden. Alle rein pflanzlichen Nahrungsmittel wie Obst und Gemüse fallen nicht unter die VO (EG) 1069/2009 und müssen nach GewAbfV getrennt über die die Biotonne entsorgt werden. Dabei ist wichtig: Handelt es sich um verpackte Lebensmittel, muss die Verpackung zunächst entfernt und fachgerecht getrennt entsorgt werden.
Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, erhalten Sie bei Veolia ein komfortables Gesamtpaket. Mit Veolia setzen Sie auf:
▶ nachhaltige und reibungslose Entsorgung Ihrer Filialen, Niederlassungen und/oder Zentrallager durch unser bundesweites Entsorgungsnetz,
▶ rechtskonforme Dokumentation des Entsorgungsmanagements,
▶ kontinuierliche Anpassung und Optimierung Ihrer Kosten,
▶ einen persönlichen Ansprechpartner*in für die Abwicklung, Abrechnung und das Reklamationsmanagement.
Profitieren Sie jetzt von Veolias bundesweiten Entsorgungslösungen – fragen Sie ganz einfach online Ihre Standort-Entsorgung an: Zur Online-Anfrage.
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