Unternehmen müssen auf Basis der geltenden Gesetzgebung wie dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) oder der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) für eine umweltgerechte Verwertung ihrer Abfälle und Reststoffe sorgen, die an ihren Standorten (z. B. Produktion, Verkaufsstellen) anfallen. Dabei gilt der Grundsatz: Wer Abfälle verursacht, ist auch für die umweltgerechte Entsorgung verantwortlich.
Das heißt also: Alle Gewerbetreibenden – vom produzierenden Unternehmen bis hin zum Gastronomiebetrieb - sind als Abfallerzeuger und -besitzer von den Vorschriften des Abfallrechts betroffen. Sie müssen alle Arten von Abfällen, die an den Unternehmensstandorten anfallen, gemäß der Abfallhierarchie nach folgender Priorisierung vermeiden, wiederverwenden, recyceln, verwerten oder beseitigen.
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