In fast keiner Branche fallen so viele unterschiedliche Abfallfraktionen an wie in der Bauwirtschaft. Deshalb regelt die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) neben den gewerblichen Siedlungsabfällen zusätzlich auch die Sortierung, Entsorgung und Wiederverwertung von Bau- und Abbruchabfällen.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass Bauunternehmen auch weitere, üblicherweise auf Baustellen anfallende Materialfraktionen getrennt sammeln und dem Recycling zuführen. Unter die Getrennthaltungspflicht fallen:
▶ Bauschutt mit < 5 Vol.-% nichtmineralische Fremdbestandteile, also Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik
▶ Holz, Glas und Kunststoff
▶ Bitumengemische
▶ Metalle (einschließlich Legierungen)
▶ Dämmmaterial
▶ Baustoffe auf Gipsbasis
Viele unterschiedliche Abfallfraktionen mit teilweise gesundheitsgefährdenden Bestandteilen bedeuten auch, dass auf Baustellen zahlreiche Abfallbehälter zur korrekten Trennung und Verwertung bereitstehen müssen. Um Zeit und Kosten zu sparen, entwickelt Veolia ein maßgeschneidertes Entsorgungskonzept für Ihre Baustellen und kümmert sich mit einem bundesweiten Partnernetzwerk um die rechtskonforme Entsorgung.
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