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20170721_PM_Unfairer Wettbewerb auch in 2016: Nicht alle Verkaufsverpackungsmengen an Clearingstelle gemeldet

Unfairer Wettbewerb auch in 2016: Nicht alle Verkaufsverpackungsmengen an Clearingstelle gemeldet

Die von EUWID veröffentlichte Mengenabweichung zur DIHK-Meldung löst Entsetzen aus

Pegnitz, 21. Juli 2017

Der Branchendienst EUWID hatte am 19.07. die Ergebnisse der Zwischenbilanz der Vollständigkeitserklärungen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) veröffentlicht. Durch einen Abgleich der Systemmeldungen an den DIHK und an die Clearingstelle errechnete EUWID einen Unterschied von rund 210.000 Tonnen, die nicht an die Clearingstelle gemeldet wurden.

Beide Werte müssen übereinstimmen. Hierauf hatte der Vorsitzende des APV der LAGA bereits mit Schreiben vom 20.01.2015 hingewiesen. Die Identitätspflicht – also keine Mengendifferenzen – ist zudem in der LAGA M37 festgeschrieben. Darauf haben sich alle Systembetreiber im Juli 2015 im Mengenclearingvertrag ausdrücklich verpflichtet. Thomas Mehl, Geschäftsführer der BellandVision GmbH: „Die Differenz entspricht einem Lizenzwert von ca. 60 Mio. €. Die entsprechenden Mengen sind jedoch nicht zur Kostenbeteiligung in der Clearingstelle angekommen. Dadurch erhöhen sich die Kosten bei den seriösen Systemen.“

In den vergangenen Jahren gab es zahlreiche Ansätze das Mengenclearing zwischen den dualen Systemen für alle Parteien korrekt und fair zu gestalten. Im Fokus steht immer, dass die vom Verpflichteten an sein duales System gemeldeten Verkaufsverpackungen nicht nur an den DIHK, sondern auch an die Clearingstelle zur Kostenbeteiligung vollständig weitergemeldet werden. Das ist von großer Bedeutung, damit alle Systembetreiber gemäß ihrer Lizenzmengen an den Entsorgungskosten beteiligt und diese nicht zu Lasten anderer verschoben werden. Sonst werden ehrliche Systeme und deren Kunden im Wettbewerb erheblich benachteiligt und die Branche in Verruf gebracht.

Aktuell laufen wieder Verhandlungen, um durch entsprechende Vertragsanpassungen Manipulationen und Schlupflöcher zu eliminieren. Allerdings gestaltet sich dies ausgesprochen schwierig, weil immer noch unterschiedliche Interessenlagen aufeinandertreffen und Änderungen nur einstimmig beschlossen werden können. BellandVision wird weiterhin alles daransetzen, Betrügereien unmöglich zu machen, um den Fortbestand des bewährten privatwirtschaftlichen Entsorgungssystems nachhaltig zu sichern. Gleiches Engagement wünscht sich BellandVision auch von den zuständigen Prüfbehörden.

Thomas Mehl ist über die erneute Mengenabweichung entsetzt: „Jetzt werden wir schon mehrere Jahre in Folge durch Mengenverschieberei und nicht ordnungsgemäße Meldungen massiv geschädigt. Das ist nicht weiter hinnehmbar. Wir nehmen keine Abzüge und Umdefinitionen von gemeldeten Verkaufsverpackungen vor und unsere Meldungen weisen keine Differenzen auf. Das lassen wir uns seit Jahren von unserem Systemwirtschaftsprüfer bestätigen. Diese korrekte Handlungsweise erwarten wir auch von allen anderen Systembetreibern. Dann wäre das leidige Thema Mengenreduzierungen und Mengendifferenzen endgültig erledigt.“

 

Über BellandVision

Die BellandVision GmbH, mit Sitz in Pegnitz, ist das größte duale System sowie Dienstleister für bundesweite Entsorgungslösungen. Das Unternehmen ist eine 100%ige Tochter des börsennotierten SUEZ-Konzerns, einem der weltweit führenden Unternehmen für Wasser- und Abfallwirtschaft.